Ratgeber
WEG: Werbung an der Fassade vermieten – was Eigentümergemeinschaften wissen müssen
Eine WEG kann ihre Fassade als Werbefläche vermieten – wenn der Beschluss stimmt. So klappt es mit Werbeanlage, Genehmigung und Miete.
Aktualisiert am 29. April 2026
Wohnungseigentümergemeinschaften besitzen oft attraktive Fassaden an belebten Straßen – und lassen dieses Potenzial ungenutzt. Dabei kann eine Werbeanlage an der Außenwand des Gemeinschaftseigentums regelmäßige Mieteinnahmen bringen, die direkt dem Hausgeld zugutekommen oder eine Rücklage füllen. Das Wichtigste vorab: Ohne ordnungsgemäßen Beschluss der Eigentümergemeinschaft geht gar nichts.
Wem gehört die Fassade – und wer darf entscheiden?
Die Außenwand eines Mehrfamilienhauses ist gemeinschaftliches Eigentum aller Wohnungseigentümer. Das bedeutet: Kein einzelner Eigentümer darf die Fassade eigenmächtig als Werbefläche vermieten. Es braucht einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung. Nach aktueller Rechtslage (WEG-Reform 2020) reicht für die erstmalige Gestattung einer Werbeanlage in der Regel ein einfacher Mehrheitsbeschluss, sofern keine baulichen Veränderungen an der Substanz notwendig sind.
Was muss der Beschluss regeln?
Ein rechtssicherer Beschluss zur Werbeanlage sollte mindestens festhalten: Lage und Größe der Werbefläche, Laufzeit der Vermarktung, Verteilung der Mieteinnahmen auf die Eigentümer und die Beauftragung eines Vermarktungspartners. Je genauer der Beschluss, desto weniger Streitpotenzial gibt es später. Wir unterstützen WEGs dabei, die relevanten Eckpunkte zusammenzustellen.
Welche Lagen sind für Werbung besonders wertvoll?
Für eine wirtschaftlich attraktive Fassadenwerbung zählt vor allem die Lage-Kategorie. Eine WEG-Immobilie an einer AAA- oder AA-Verkehrskreuzung – also an stark frequentierten Hauptstraßen mit hohem PpS (Plakatseher pro Stelle) – erzielt deutlich mehr Miete als ein Haus in ruhiger B-Lage. Aber auch AB- und A-Flächen sind interessant, wenn die Sichtachse stimmt. Wir ermitteln die Lage-Kategorie und den GRP kostenlos.
Welche Werbeformate kommen in Frage?
- Riesenposter an der Giebelwand oder Fassade – klassische Out-of-Home-Werbung (OOH)
- Murals und Wandmalereien – dauerhaft, hochwertig, oft imagesteigernd für das Viertel
- Gerüstwerbung – falls eine Sanierung ohnehin ansteht, refinanziert sie einen Teil der Kosten
Das passende Format hängt von Wandgröße, Lage und Genehmigungssituation ab. Wir beraten euch als WEG individuell.
Welche Genehmigungen sind nötig?
Werbeanlagen sind in Deutschland grundsätzlich genehmigungspflichtig. Je nach Bundesland und kommunaler Werbesatzung kann das Bauamt eine baurechtliche Freigabe verlangen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in denkmalgeschützten Ensembles ist zusätzlich die Abstimmung mit der Denkmalbehörde nötig. Wir übernehmen den kompletten Genehmigungsprozess – die WEG muss sich um nichts kümmern.
Wie werden die Einnahmen verteilt?
Die Mieteinnahmen fließen in der Regel in das Gemeinschaftskonto der WEG und werden nach den im Beschluss festgelegten Schlüsseln – oft nach Miteigentumsanteilen – verteilt oder dem Instandhaltungsfonds gutgeschrieben. Eine saubere Abrechnung gegenüber allen Eigentümern ist dabei Pflicht des Verwalters.
Was kostet die Vermarktung die WEG?
Für die WEG entstehen keine Vorabkosten. Montage, Produktion, Genehmigungsmanagement und Vermarktung übernehmen wir. Ihr als Eigentümergemeinschaft kassiert die Miete – ohne Aufwand und ohne Risiko.
Ihr habt eine Fassade in interessanter Lage? Meldet die Wand an, wir bewerten Lage und GRP kostenlos und unverbindlich – und zeigen euch, was euer Gemeinschaftseigentum als Werbefläche wert ist.